Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Ralph Lindner, Schußleitenweg 77b, 90451 Nürnberg (im folgenden „Agentur“), mit ihren Kunden (im folgenden „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich andere oder zusätzliche Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind, oder in der Auftragsbestätigung bzw. dem Auftrag der Agentur auf abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen verwiesen wird. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Ist der Kunde eine natürliche Person, richtet sich unser Angebot nur an ihn, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, wird jetzt schon widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Liefer-, Zahlungs- und/oder Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich wi dersprochen.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote, Auskünfte über Preise und Lieferungsmöglichkeiten der Agentur sind, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich Preisangaben. Entwürfen, Farben, Abbildungen, Maße, Grammaturen, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, welche nur dann verbindlich vereinbart gelten, wenn dies aus drücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts so wie Irrtum oder Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Lieferung oder Ersatzleistung gegenüber der Agentur. Die Agentur behält sich an ihren Angeboten und den dazugehörigen Unterlagen, Skizzen, Fotoaufnahmen, Bildbear beitungen, Entwürfen, Probesatz, Probedrucken, Mustern und ähnlichen Vorarbeiten als Urheber ein Eigentums- und Verwertungsrecht vor, sofern im Auftrag nichts abweichendes vereinbart wurde. Vorarbeiten können auch dann berechnet, werden, wenn ein Herstellungsauftrag nicht erteilt wird. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung von Angeboten oder damit in Zusammenhang erstellten Unterlagen der Agentur oder die Verwirklichung durch Dritte ist nicht gestattet und berechtigt die Agentur den Erstellungsaufwand oder eine pauschale Aufwandsentschädigung zu berechnen.
Der Kunde ist gegenüber der Agentur an einen Vertragsantrag (Auftrag) vier Wochen ge bunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Agentur die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung begonnen hat. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Agentur wirk sam.
Preise und Zahlung, Mehrleistung
Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung am Sitz der Agentur gültigen Umsatzsteuer. Abzug von Skonto oder Rabatt ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgeführt oder in einer getroffenen Rahmenvereinbarung schriftlich eingeräumt wurde. Bei Zahlungsverzug macht die Agentur gemäß BGB §288 II nF bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen Verzugszins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank (8%+Basiszinssatz der Bundesbank) p. a. bei anderen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank (5%+Basiszinssatz der Bundes bank) p. a. Verzugszinsen geltend. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie Mahngebühren bleibt vorbehalten. Die Berechnung von Ware oder Dienstleistung über den bestellten Umfang hinaus (Mehrleistung, z. B. Überlieferung) wird nur, so weit dies ausdrücklich vorab dem Kunden mitgeteilt wurde, vorgenommen. Die Berechnung einer Überlieferung durch einen Lieferanten wird nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich bei Auftragser teilung von der Agentur bestätigt wurde.
Lieferung und Leistungserfüllung
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Auftrag oder dem zugrunde liegenden Angebot der Agentur schriftlich und ausdrücklich ein „verbindlicher Liefertermin“ oder eine „verbindliche Lieferfrist“ vereinbart wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch mit der vollständigen Ablieferung der vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen bzw. der von ihm zu erteilenden Freigaben und, falls vereinbart, nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch die Agentur setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertrags pflichten durch den Kunden voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ab lauf der Liefergegenstand das Werk des Lieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden ver längern die Lieferzeit angemessen. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Agentur. Unvorhergesehene Lieferungshin dernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen die Agentur, die Liefe rungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Schadensersatzansprüche aufgrund der Nicht einhaltung einer Lieferfrist sind ausgeschlossen.
Urheberrecht und Eigentum der Produktionsmittel
Der Kunde prüft die Zulässigkeit der Verwendung von Fotos, Illustrationen, Waren- und Markenzeichen oder von anderem urheberrechtlich- oder anderweitig geschützten Wer ken. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbe sondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden und stellt die Agentur von allen Ansprü chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von der Agentur zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegen-stände und Hilfsmittel, insbesondere Software, Dateien, Datensicherungen, Druck- platten und Siebe, Stanz- und Werkzeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Kunden ausgeliefert, auch wenn sie gesondert anteilig berech net werden. Die Agentur darf auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Einem vom Auftraggeber geäußerten Wunsch auf Unterlassung dieses Hinweises wird entspro- chen. Der Agentur ist die Werbung mit den Vertragserzeugnissen und Vorlagen sowie de- ren Verwendung als Arbeitsmuster und Referenzen sowohl persönlich, als auch im Inter- net und in eigenen Druckwerken, Angeboten etc. gestattet.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt ohne Gewähr für billigste Verfrachtung auf Kosten und Gefahr des Kunden, soweit keine abweichenden Regelungen z. B. die Vereinbarung von Versandkos tenpauschalen getroffen wurden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sen dung an die den Transport ausführende Organisation übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Lieferanten bzw. die Agentur verlassen hat. Soll die Ware vom Kunden ab­ ;geholt werden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kun­ ;den über. Den Versand beauftragt die Agentur mit der gebotenen Sorgfalt, haftet jedoch nur bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wird der Versand ohne Verschul­ ; den der Agentur verzögert, oder die Ware nicht abgeholt, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auf schriftlichen Antrag des Kunden werden Lieferungen in sei­ ; nem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ge gen dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sie sich das Eigentum an den gelie-ferten Waren bzw. sämtliche Verwertungsrechte an sonstigen Leistungen vor. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigen tum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf die Agentur übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Vereinbarte Preise gelten nur soweit der Aufwand dem bei Angebotsabgabe kalkulierten Aufwand entspricht. Üblicherweise beinhaltet ein Auftrag auch das zugänglich machen eines Entwurfes und die Vornahme einer Korrektur durch die Agentur, ggf. mit erneuter Übersendung an den Kunden. Sollte in der Korrekturphase – z. B. aufgrund erheblicher Textänderungen durch den Kunden oder aufgrund neu bereitgestellter Materialien – eine neue Gestaltungsarbeit (Theme, Template, Neusatz, neue Spalten-/Seitenumbrüche etc.) nötig werden, wird der Aufwand, einschließlich eines dadurch verursachten Mehraufwandes oder eines zusätzlichen sonstigen Aufwandes (Kom munikationskosten, Fahrkosten etc.) dem Kunden berechnet, nicht aber die reine Ausbesserung von Textfehlern, Fehlern der Silbentrennung oder ähnliches. Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich, spätestens aber innerhalb drei Werktagen zu prüfen. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Satz. Eine stillschweigende Genehmigung der Arbeiten gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb obiger Frist keine ausdrückliche Genehmigung erteilt, aber auch keine geänderten Korrekturen verlangt. Veranlasst der Kunde die weitere Produktion, z. B. vom Designentwurf zum Layout, vom Layout zum Umbruch, vom Druck zur Weiterverarbeitung oder Ähnliches, gilt die jeweils vorher erfolgte Arbeit als vom Kunden genehmigt und diese Leistung der Agentur als abgeschlossen. Nachträglich gewünschte Änderungen einer bereits abgeschlossenen Bearbeitungssstufe sind keine Reklamationen sondern stellen einen zusätzlichen vom Kunden veranlassten Aufwand dar. Werden keine detaillierten Angaben über Inhalte, Ausführung oder Gestaltung gemacht, erfolgt die Ausführung nach bestem Wissen durch die Agentur. Reklamationen und Haf tungsanspruch diesbezüglich sind nicht zulässig. Bei telefonischen oder anderweitig münd lich erfolgten Anweisungen liegt die Gefahr der Ausführung beim Kunden. Bei Fehlern, welche die Agentur zu vertreten hat, muss die Beanstandung unverzüglich erfolgen, damit durch die Agentur ggf. Ansprüche an Vorlieferanten geltend gemacht werden können. Eine Haftung der Agentur für übliche Abnutzung, Alterung, Ausbleichen, Farbabweichun gen ist ausgeschlossen. Lieferungen an den Kunden sind vor Annahme auf Beschädigung der Umverpackung zu prüfen. Beschädigte Pakete dürfen nicht angenommen werden und müssen unmittelbar beim Logistikdienstleister reklamiert werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten an die Agentur zu senden. Der Kunde sollte beachten, das
a) eine sofortige Reklamation der Ware erfolgt.
b) die Mängelanzeige schriftlich mit Schadensmuster erfolgt.
c) alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden, da die Gewährleistungspflicht der Agentur im Falle eines Verzuges ruht.
d) die Mängel unter die oben beschriebenen Haftungsgründe fallen.
e) die Produkte ordnungsgemäß gelagert und verwendet wurden.
f) ein Weiterverkauf oder eine Verwendung einer beanstandeten Ware weder komplett noch in Teilen zulässig ist und hierdurch Ansprüche auf Nachbesserung entfallen. Als Gewährleistung kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Agentur ist auch zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung hat der Kunde eine angemessene Frist ein zuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden, sowie die Haftung für Mangelfolgeschä den sind ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfah ren können Farbabweichungen nicht beanstandet werden, wenn diese dem üblichen Rahmen beim aktuellen Stand der Technik entsprechen oder eine angemessene Ge brauchsfähigkeit gegeben ist. Das Gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andrucken, Korrekturausdrucken etc. und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur immer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datensicherung und -schutz, salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Nürnberg.
Soweit der Kunde zu dem in § 24 BGB bezeichneten Personenkreis gehört, wird Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Ge schäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Vertragspartnern. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internatio nalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)‘ wird ausdrück lich ausgeschlossen. Die Agentur ist nicht zu einer Archivierung und Sicherung von Kundendaten auf eine Weise verpflichtet, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Falls eine Archivierung und Rearchivierung mit dem Kunden vereinbart wurde, wird dieser Aufwand dem Kunden gesondert berechnet. Sofern nicht anders vereinbart oder durch gesetzliche Bestimmungen garantiert, hat der Kunde kein Recht auf eine Herausgabe von Daten. Die Agentur speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Geschäftsbeziehungen soweit dies im Rahmen der Zu sammenarbeit zweckmäßig und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zulässig und notwendig ist. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun gen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszule gen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
Ergänzende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in konkreten Fällen ergänzt durch