Stand: 7. Januar 2021
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Ralph Lindner, Schußleitenweg 77b, 90451 Nürnberg (im folgenden „Agentur“), mit ihren Kunden (im folgenden „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich andere oder zusätzliche Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind, oder in der Auftragsbestätigung bzw. dem Auftrag der Agentur auf abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen verwiesen wird.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Ist der Kunde eine natürliche Person, richtet sich unser Angebot nur an ihn, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, wird jetzt schon widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Liefer-, Zahlungs- und/oder Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich wi dersprochen.,
Angebote, Auskünfte über Preise und Lieferungsmöglichkeiten der Agentur sind, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich Preisangaben. Entwürfen, Farben, Abbildungen, Maße, Grammaturen, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, welche nur dann verbindlich vereinbart gelten, wenn dies aus drücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts so wie Irrtum oder Kalkulationsfehler bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Lieferung oder Ersatzleistung gegenüber der Agentur.
Die Agentur behält sich an ihren Angeboten und den dazugehörigen Unterlagen, Skizzen, Fotoaufnahmen, Bildbear beitungen, Entwürfen, Probesatz, Probedrucken, Mustern und ähnlichen Vorarbeiten als Urheber ein Eigentums- und Verwertungsrecht vor, sofern im Auftrag nichts abweichendes vereinbart wurde. Vorarbeiten können auch dann berechnet, werden, wenn ein Herstellungsauftrag nicht erteilt wird. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung von Angeboten oder damit in Zusammenhang erstellten Unterlagen der Agentur oder die Verwirklichung durch Dritte ist nicht gestattet und berechtigt die Agentur den Erstellungsaufwand oder eine pauschale Aufwandsentschädigung zu berechnen.
Der Kunde ist gegenüber der Agentur an einen Vertragsantrag (Auftrag) vier Wochen ge bunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Agentur die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung begonnen hat. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Agentur wirk sam.
Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung am Sitz der Agentur gültigen Umsatzsteuer.
Abzug von Skonto oder Rabatt ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgeführt oder in einer getroffenen Rahmenvereinbarung schriftlich eingeräumt wurde.
Bei Zahlungsverzug macht die Agentur gemäß BGB §288 II nF bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen Verzugszins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank (8%+Basiszinssatz der Bundesbank) p. a. bei anderen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank (5%+Basiszinssatz der Bundes bank) p. a. Verzugszinsen geltend. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie Mahngebühren bleibt vorbehalten. Die Berechnung von Ware oder Dienstleistung über den bestellten Umfang hinaus (Mehrleistung, z. B. Überlieferung) wird nur, so weit dies ausdrücklich vorab dem Kunden mitgeteilt wurde, vorgenommen.
Die Berechnung einer Überlieferung durch einen Lieferanten wird nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich bei Auftragser teilung von der Agentur bestätigt wurde.
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Auftrag oder dem zugrunde liegenden Angebot der Agentur schriftlich und ausdrücklich ein „verbindlicher Liefertermin“ oder eine „verbindliche Lieferfrist“ vereinbart wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch mit der vollständigen Ablieferung der vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen bzw. der von ihm zu erteilenden Freigaben und, falls vereinbart, nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch die Agentur setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertrags pflichten durch den Kunden voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ab lauf der Liefergegenstand das Werk des Lieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden ver längern die Lieferzeit angemessen. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Agentur. Unvorhergesehene Lieferungshin dernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen die Agentur, die Liefe rungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Schadensersatzansprüche aufgrund der Nicht einhaltung einer Lieferfrist sind ausgeschlossen.
Der Kunde prüft die Zulässigkeit der Verwendung von Fotos, Illustrationen, Waren- und Markenzeichen oder von anderem urheberrechtlich- oder anderweitig geschützten Wer ken. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbe sondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden und stellt die Agentur von allen Ansprü chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von der Agentur zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegen-stände und Hilfsmittel, insbesondere Software, Dateien, Datensicherungen, Druck- platten und Siebe, Stanz- und Werkzeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Kunden ausgeliefert, auch wenn sie gesondert anteilig berech net werden. Die Agentur darf auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Einem vom Auftraggeber geäußerten Wunsch auf Unterlassung dieses Hinweises wird entspro- chen. Der Agentur ist die Werbung mit den Vertragserzeugnissen und Vorlagen sowie de- ren Verwendung als Arbeitsmuster und Referenzen sowohl persönlich, als auch im Inter- net und in eigenen Druckwerken, Angeboten etc. gestattet.
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ge gen dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sie sich das Eigentum an den gelie-ferten Waren bzw. sämtliche Verwertungsrechte an sonstigen Leistungen vor. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigen tum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf die Agentur übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Nürnberg. Soweit der Kunde zu dem in § 24 BGB bezeichneten Personenkreis gehört, wird Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Ge schäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Vertragspartnern. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internatio nalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)‘ wird ausdrück lich ausgeschlossen.
Die Agentur ist nicht zu einer Archivierung und Sicherung von Kundendaten auf eine Weise verpflichtet, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Falls eine Archivierung und Rearchivierung mit dem Kunden vereinbart wurde, wird dieser Aufwand dem Kunden gesondert berechnet. Sofern nicht anders vereinbart oder durch gesetzliche Bestimmungen garantiert, hat der Kunde kein Recht auf eine Herausgabe von Daten.
Die Agentur speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Geschäftsbeziehungen soweit dies im Rahmen der Zu sammenarbeit zweckmäßig und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zulässig und notwendig ist. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun gen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszule gen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in konkreten Fällen ergänzt durch