Vereinbarte Preise gelten nur soweit der Aufwand dem bei Angebotsabgabe kalkulierten
Aufwand entspricht.
Üblicherweise beinhaltet ein Auftrag auch das zugänglich machen eines Entwurfes und die Vornahme einer Korrektur durch
die Agentur, ggf. mit erneuter Übersendung an den Kunden. Sollte in der Korrekturphase – z. B.
aufgrund erheblicher Textänderungen durch den Kunden oder aufgrund neu bereitgestellter Materialien – eine neue Gestaltungsarbeit (Theme, Template, Neusatz, neue
Spalten-/Seitenumbrüche etc.) nötig werden, wird der Aufwand, einschließlich eines dadurch verursachten Mehraufwandes oder eines zusätzlichen sonstigen Aufwandes (Kommunikationskosten, Fahrtkosten etc.) dem Kunden berechnet, nicht aber die reine
Ausbesserung von Textfehlern, Fehlern der Silbentrennung oder ähnliches.
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich, spätestens aber innerhalb drei Werktagen zu prüfen. Der Kunde übernimmt
mit der Genehmigung von Entwürfen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text
und Satz. Eine stillschweigende Genehmigung der Arbeiten gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb obiger Frist keine ausdrückliche Genehmigung erteilt, aber
auch keine geänderten Korrekturen verlangt. Veranlasst der Kunde die weitere Produktion,
z. B. vom Designentwurf zum Layout, vom Layout zum Umbruch, vom Druck zur Weiterverarbeitung oder Ähnliches, gilt die jeweils vorher erfolgte Arbeit als vom Kunden genehmigt und diese Leistung der Agentur als abgeschlossen. Nachträglich gewünschte Änderungen einer bereits abgeschlossenen Bearbeitungsstufe
sind keine Reklamationen sondern stellen einen zusätzlichen vom Kunden veranlassten
Aufwand dar.
Werden keine detaillierten Angaben über Inhalte, Ausführung oder Gestaltung gemacht,
erfolgt die Ausführung nach bestem Wissen durch die Agentur. Reklamationen und Haf
tungsanspruch diesbezüglich sind nicht zulässig. Bei telefonischen oder anderweitig münd
lich erfolgten Anweisungen liegt die Gefahr der Ausführung beim Kunden. Bei Fehlern, welche
die Agentur zu vertreten hat, muss die Beanstandung unverzüglich erfolgen, damit durch
die Agentur ggf. Ansprüche an Vorlieferanten geltend gemacht werden können.
Eine Haftung der Agentur für übliche Abnutzung, Alterung, Ausbleichen, Farbabweichun
gen ist ausgeschlossen.
Lieferungen an den Kunden sind vor Annahme auf Beschädigung der Umverpackung zu prüfen. Beschädigte Pakete dürfen nicht angenommen werden und müssen unmittelbar beim Logistikdienstleister reklamiert werden.
Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten an die Agentur zu
senden.
Der Kunde sollte beachten, das
a) eine sofortige Reklamation der Ware erfolgt.
b) die Mängelanzeige schriftlich mit Schadensmuster erfolgt.
c) alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden, da die
Gewährleistungspflicht der Agentur im Falle eines Verzuges ruht.
d) die Mängel unter die oben beschriebenen Haftungsgründe fallen.
e) die Produkte ordnungsgemäß gelagert und verwendet wurden.
f) ein Weiterverkauf oder eine Verwendung einer beanstandeten Ware weder komplett
noch in Teilen zulässig ist und hierdurch Ansprüche auf Nachbesserung entfallen.
Als Gewährleistung kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Agentur ist auch zur
Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung hat der Kunde eine angemessene Frist ein
zuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Alle
weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden, sowie die Haftung für Mangelfolgeschä
den sind ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfah
ren können Farbabweichungen nicht beanstandet werden, wenn diese dem üblichen
Rahmen beim aktuellen Stand der Technik entsprechen oder eine angemessene Ge
brauchsfähigkeit gegeben ist. Das Gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andrucken,
Korrekturausdrucken etc. und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haftet die Agentur immer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber
abtritt.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Nürnberg.
Soweit der Kunde zu dem in § 24 BGB bezeichneten Personenkreis gehört, wird Nürnberg
als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Ge
schäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und
ihren Vertragspartnern.
Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internatio
nalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)‘ wird ausdrück
lich ausgeschlossen.
Die Agentur ist nicht zu einer Archivierung und Sicherung von Kundendaten auf eine Weise verpflichtet, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Falls eine Archivierung
und Rearchivierung mit dem Kunden vereinbart wurde, wird dieser Aufwand dem Kunden
gesondert berechnet. Sofern nicht anders vereinbart oder durch gesetzliche Bestimmungen garantiert, hat der Kunde kein Recht auf eine Herausgabe von Daten.
Die Agentur speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Geschäftsbeziehungen soweit dies im Rahmen der Zu
sammenarbeit zweckmäßig und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zulässig und notwendig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun
gen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszule
gen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.