Häufig werden uns für die Mediengestaltung Fotos und andere Unterlagen von Kunden überlassen. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten weisen wir unsere Kunden auf die Notwendigkeit des Vorliegens der Nutzungsrechte hin, ohne dabei eine juristische Beratung durchzuführen. Zur Bestätigung des Vorliegens der Nutzungsrechte haben wir für unsere Kunden dieses Formular vorbereitet.
Wird Fotomaterial ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, kann dies eine kostenpflichtige Abmahnung mit der Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und natürlich die Bezahlung der vom Rechteinhaber beanspruchten Honorars zur Folge haben.
Es ist also weder Bosheit noch Panikmache sondern professioneller Umgang wenn Mediengestalter Ihre Kunden auf diesen Zusammenhang hinweisen und nur Material einsetzen bei dem auch die nötigen Nutzungsrechte vorliegen.